Behandlung von Zugängen zum Konsolidierungskreis Die Zugangsbehandlung entscheidet darüber, ob Zugänge von Beteiligungseinheiten zum Konsolidierungskreis auf der Grundlage von direkten Anteilen oder von Kreisanteilen berechnet werden sollen.
Die Auswertung von Konzern- und Minderheitenanteil von Beteiligung und Kapital in Zugängen einer Beteiligungseinheit erfolgt auf der Grundlage der aktuellen Anteilsprozentsätze.
Hierbei sind zwei grundsätzlich unterschiedliche Behandlungsweisen zu unterscheiden:
Zugänge mit direkten Anteilen (verwendet bei US-GAAP-Abschlüssen)
Zugänge mit Kreisanteilen (verwendet bei HGB-Abschlüssen).
Werden Zugänge auf Grundlage direkter Anteile berechnet, so werden nur die Beteiligungspfade zwischen den direkten Obereinheiten und der Beteiligungseinheit berücksichtigt; die Kreisanteile der übrigen Obereinheiten bleiben außer Betracht.
Im Falle von Zugängen mit Kreisanteilen wird das gesamte Beteiligungsnetz berücksichtigt. Der Kreisanteil der Beteiligungseinheit ergibt sich unter Berücksichtigung aller Beteiligungspfade, die von den Muttereinheiten des Konsolidierungskreises zu der Beteiligungseinheit hinführen.
Ein Methodenwechsel, bei dem sich die Zugangsbehandlung ändert, wird vom System nicht unterstützt.
Die Zugangsbehandlung ist eine Eigenschaft einer Beteiligungseinheit in einem bestimmten Konsolidierungskreis. Sie geben sie daher in der Kapitalkonsolidierungsmethode an. Durch die kreisabhängige Methodenzuordnung entscheiden Sie, ob für die jeweilige Beteiligungseinheit die Zugänge mit direkten oder mit Kreisanteilen berechnet werden sollen.